LATEIN

Schulinternes Curriculum Latein

als zweite Fremdsprache (6 – EF)

Da der Lehrgang L 6 in der Regel auf den Erwerb des Latinums angelegt ist und sich in sei-ner gesamten Anlage deshalb an dessen Vorgaben orientieren muss, stellen die von der Kul-tusministerkonferenz der deutschen Bundesländer festgelegten Anforderungen die Rahmenbe-dingungen für den Unterricht dar. Sie sind einsehbar unter:

A. Grundphase:

Arbeit mit dem Lehrbuch prima.nova Gesamtkurs Latein, Ausgabe A; zugehörige Materia-lien (Begleitgrammatik, Arbeitshefte 1 und 2)

Klasse 6: Lektionen 1 – 16; Aufbau eines

Wortschatzes von ca. 470 Wörtern; in der

Grammatik Indikativ Präsens und Perfekt aller Konjugationen; a-, o- und i-Deklination von Substantiven und Adjektiven; allerdings: entgegen dem Kernlehrplan aufgrund der Lehrbuch-konzeption AcI erst in Klasse 7; hinsichtlich der

Textkompetenz annähernd fehlerfreies Lesen und Übersetzen der Lektionstexte bzw. ihnen nachgeformter Texte; hinsichtlich der

Kulturkompetenz römische Lebensweise und Geschichte in Anlehnung an das Lehrbuch; z.B. Nutzen und Probleme römischer Badeanlagen unter dem Gesichtspunkt der Umwelterziehung (SuS entwickeln Verständnis dafür, dass Lebensqualität um den Preis der Abholzung von Wäldern geschaffen wurde, können ihr eigenes Verhalten auf diesem Hintergrund kritisch betrachten und ihre persönliche Mitverantwortung für Mensch und Umwelt erkennen.); Initiationsriten und Feste (SuS entwickeln Interesse für andere Kulturen und Respekt, Toleranz und Wertschätzung ihnen gegenüber und können auf dieser Grundlage ihre Lebensumstände reflektieren.); hinsichtlich der

Methodenkompetenz Einüben von Verfahren des Vokabellernens und der Morphologie; Grundstrukturen der Übersetzungstechnik.

Klasse 7: Lektionen 17 – 31, ev. unter Auslassung oder Kürzung der Lektionen 25, 27, 28, 31 und 34; Aufbau eines

Wortschatzes von ca. 880 Wörtern; in der

Grammatik Indikativ Imperfekt und Plusquamperfekt; das Passiv aller Tempora; u- und e-Deklination; Partizip Präsens Aktiv und Perfekt Passiv; 2- und 3-endige Adjektive; Adver-bien; Demonstrativpronomina, AcI und Ablativus absolutus; hinsichtlich der

Kulturkompetenz Reisen zu Lande und zu Wasser in der Antike mit Bezügen zur griechi-schen Mythologie und der Infrastruktur des römischen Reiches; antike Religiosität und der Gründungsmythos Roms; Gestalten der griechischen Mythologie und Philosophie (SuS ent-wickeln Verständnis für Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit der Welt der Antike: sie können diese mit unterschiedlichen Bedingungsfaktoren erklären; – die Bereitschaft zum Per-spektivenwechsel zeigen; – vermehrt die fremde und die eigene Situation reflektieren und er-klären; – vermehrt Offenheit und Akzeptanz gegenüber anderen Kulturen und Verständnis für die eigene Kultur entwickeln); hinsichtlich der

Methodenkompetenz Verfahren der Übersetzungstechnik und des Wiederholens von Voka-bular und Formenlehre.

Klasse 8: Lektionen 32 – 50, ev. unter Kürzungen der Lektionen 37, 40 und 45; Aufbau eines

Wortschatzes von ca. 1480 Wörtern; in der

Grammatik Konjunktive aller Tempora und Genera verbi; nd-Formen; Deponentien; Partizip Futur Aktiv; unregelmäßige Verben; Komparation; Demonstrativ- und Indefinitpronomina; hinsichtlich der

Textkompetenz nach Vorerschließung weitgehend selbständiges Verstehen und Übersetzen der Lehrbuchtexte; angeleitete Interpretation; fehlerfreies Vorlesen der Texte im Hinblick auf Aussprache, Betonung und Satzstruktur; hinsichtlich der

Kulturkompetenz Ereignisse in der provincia Asia; römisches und mittelalterliches Gallien; Germanen und die Grenzen des Reiches; Rom und die fremden Religionen, z.B. das Juden-tum, das Christentum und orientalische Kulte (SuS lernen andere Weltanschauungen und Lebensweisen als Zukunftsperspektiven kennen und achten, indem sie sie zum eigenen Welt-bild in Beziehung setzen und einen interreligiösen Dialog führen können.); hinsichtlich der

Methodenkompetenz Aufbau eines allgemeingültigen grammatischen Gerüstes im Sinn der allgemein sprachlichen Bildung.

B. Lektürephase:

Klasse 9: 1. Halbjahr Ausbauphase mit dem Lehrwerk Lateinische Übergangslektüre,

in Frage kommen außerdem:

  • Vulgata, Joseph und seine Brüder
  • oder: O.G. de Busbecq, Briefe aus der Türkei
  • oder: A. Vespucci, Mundus Novus
  • oder: Einhard, Vita Caroli Magni
  • oder: Augustinus, Confessiones
  • oder: andere im Schwierigkeitsgrad geeignete Lektüren

2. Halbjahr Phase der kontinuierliche Lektüre

Es soll mehr als ein Modell der lateinischen Hochsprache gelesen werden, z.B.:

  • Phaedrus, Fabeln
  • Plinius, Vesuvausbruch des Jahres 79
  • Petronius, Cena Trimalchionis
  • Caesar, De bello Gallico

Der Grundwortschatz nach Maßgabe des Kernlehrplans kann seit dem Ende der 8. Klasse von den SuS im Wesentlichen aktiv angewendet werden; hinsichtlich der

Textkompetenz Vorerschließung, Erschließung und selbständige Übersetzung leichterer und mittelschwerer Originaltexte; flüssiges, am Sinngehalt orientiertes Vorlesen und selbständige Interpretation der Texte; hinsichtlich der

Kulturkompetenz im 1. Hj. Fragen der Toleranz und Wertschätzung gegenüber anderen Kulturen; Frieden; im 2. Hj. Alltagswelt im römischen Reich bzw. Ausdehnung des Reiches und die Frage des bellum iustum; hinsichtlich der

Methodenkompetenz SuS können die Verfahren zur Texterschließung und Übersetzung selb-ständig anwenden.

Jahrgangsstufe EF: (vgl. auch KL für die S II GY/GE Latein, 1-23)

Für beide Kurshalbjahre sind die Inhaltsfelder „Staat und Gesellschaft, römische Geschichte und Politik, Rede und Rhetorik, Welterfahrung und menschliche Existenz, römisches Philosophieren und antike Mythologie, römische Religion und Christentum“ maßgeblich. In einem Halbjahr der Lektürephase können auch Autoren der nachklassischen Latinität (Spätantike bis Neuzeit) Berücksichtigung finden. Poetische Texte sollen in der EF gelesen werden, wenn deren Lektüre nicht schon in der 9,2 erfolgt ist. Jedes Kursthema ist einem der sechs Inhaltsfelder zuzuordnen; grundsätzlich sind die Kurse so anzulegen, dass Latein in der Qualifikationsphase weitergeführt werden kann, also als 3.oder 4. Abiturfach möglich ist. Exemplarisch seien als Lektüren genannt:

  • Ovid, Metamorphosen oder Ars Amatoria
  • Cicero, In Verrem, In Catilinam, Pro Marcello oder Pro Ligario
  • Caesar, De bello Gallico
  • Celsus, De medicina
  • Catull, Lesbiagedichte
  • Cornelius Nepos, De viris illustribus
  • Vulgata in Auswahl

Hinsichtlich der Textkompetenz können die SuS begründete Erwartungen an die Textzusam-menhänge zum Ausdruck bringen; die Originaltexte sprachlich richtig und sinngerecht verste-hen und dieses Verständnis in einer Übersetzung abbilden; die Texte ggf. prosodisch und metrisch richtig lesen; ihre Gattung benennen und erläutern; sie in den historischen und kultu-rellen Kontext einordnen; einen Primärtext mit Rezeptionsdokumenten vergleichen und zu ihren jeweiligen Aussagen begründet Stellung nehmen; hinsichtlich der

Sprachkompetenz können die SuS die Fachterminologie korrekt anwenden; ihren Wort-schatz themen- und autorenspezifisch unter Nutzung ihnen bekannter Methoden erweitern, unbekanntes Vokabular mit Hilfe eines zweisprachigen Lexikons ermitteln und komplexe Satzstrukturen analysieren; hinsichtlich der

Kulturkompetenz können die SuS Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Antike und Gegenwart darstellen und deren Bedeutung vor dem Hintergrund kultureller Entwicklungen in Europa nachvollziehen und im Sinne der historischen Kommunikation zu ihnen wertend Stel-lung nehmen. Am Beispiel von Ciceros Reden können die SuS im Sinne der Menschen-rechtsbildung Verfahren der individuellen und gesellschaftlichen Konfliktbewältigung nachvollziehen, das Postulat der Verbindung von Redekunst und Moral und die Rhetorik als zentralen Bestandteil römischer Erziehung erläutern; am Beispiel der Lesbiagedichte Catulls im Sinne des interkulturellen Lernens Empathie entwickeln und am Beispiel der von Ovid in den Metamorphosen dargestellten Mythologie Interesse an anderen Kulturen und ihren Vorstellungswelten entwickeln, diese zu achten lernen und den Mythos als eine Form der Welterklärung erläutern.

Didaktische Grundentscheidungen:

 Die SuS führen von Klasse 6 an ein Vokabelheft oder eine Vokabelkartei, worin sich alle Lernvokabeln der Lehrbuchlektionen und in der Lektürephase alle vorgegebenen Vokabeln befinden, so dass der Wortschatz kontinuierlich ausgebaut wird. Ziel ist ein Grundwortschatz am Ende der Klasse 8 von 1500 Wörtern und am Ende von Klasse 9 von ca. 1700 Wörtern. Weiterhin wird ein Grammatikheft geführt, in das alle wichtigen grammatischen Phänomene mit Erklärungen und Beispielen eingetragen werden, da sich die Begleitgrammatik zum Lehrbuch im Besitz der Schule befindet und nach Abschluss der Spracherwerbsphase an diese zurückgegeben wird.

Mit der Ausbauphase wird der Gebrauch des Lexikons systematisch eingeübt. Mit der EF,1 wird die Benutzung des Lexikons in Klassenarbeiten bzw. Klausuren gestattet, vorausgesetzt, dass der Umgang damit zuvor etwa ein Jahr geübt wurde und die Dauer der Arbeit zwei Stunden beträgt.

Da sich Wuppertal an der Grenze des antiken Imperium Romanum befindet, werden unter Bezug auf das Prinzip der Kulturkompetenz in Anlehnung an die Stoffe des Lehrbuches wäh-rend der Grundphase Exkursionen an regionale Stätten römischen Lebens durchgeführt, etwa nach Aachen, Haltern, Köln, Xanten, an den Ort der Varusschlacht oder an die römische Wasserleitung in der Eifel. (SuS erleben dadurch im Sinne der Unesco-Welterbeerziehung Welterbestätten als außerschulische Lernorte und entwickeln Verständnis für deren Bedeutung.)

Der Lateinunterricht bekennt sich zu den Prinzipien der individuellen Förderung und verwirklicht diese über die vorgegebenen unterrichtlichen Rahmenbedingungen hinaus im Stundenplan der S I durch je eine Arbeitsstunde pro Woche je Lerngruppe, die der Benotung entzogen ist, und durch die Stunden der individuellen Schwerpunktarbeit (ISA) im Nachmittagsbereich. Die dort zur Bearbeitung bereitgestellten Aufgaben und Themen werden von den Unterrichtenden auf die jeweiligen Bedürfnisse von Schülergruppen oder einzelnen SuS zugeschnitten. Außerdem stehen für diese Fördermaßnahmen elektronische Arbeitsmittel wie Memodux und Navigium jeweils in Schullizenzen zur Verfügung.

Grundsätze der Leistungsbewertung:

Diese Grundsätze orientieren sich an den Vorgaben der KL SI 6.

Demnach sind folgende Typen von Aufgabenstellungen in Klassenarbeiten zulässig:

  1. die (reine) Übersetzungsaufgabe

  2. die zweigeteilte Aufgabe

  3. andere Formen der Textbearbeitung

    • die Vorerschließung und anschließende Übersetzung
    • die Inhaltsangabe
    • die leitfragengelenkte Texterschließung
    • die kombinierte Übersetzungs- und altertumskundliche Aufgabe
    • die reine Interpretationsaufgabe
  1. die ausschließlich strukturierte Aufgabe

Nur ganz zu Anfang der Grundphase ist die ausschließlich strukturierte Aufgabe zulässig. Durchgängig muss ansonsten in dieser Phase die Übersetzung, entweder als reine Überset-zungsaufgabe oder als Teil einer zweigeteilten Aufgabe, eine tragende Rolle spielen. Der vor-gelegte Text muss sich sprachlich an das Lehrbuch anlehnen; am Anfang der Grundphase ist auch eine zusätzliche Anknüpfung an die bekannten Inhalte des Lehrbuchs unerlässlich.

Der Umfang der zu übersetzenden Texte beträgt 60 bis 80 Wörter pro Unterrichtsstunde bei der reinen Übersetzungsaufgabe. Kürzungen erfolgen entsprechend dem Umfang weiterer Aufgaben.

Ab dem zweiten Lernjahr sollte die zweigeteilte Aufgabe die Regel sein.

In der Ausbauphase ist die reine Übersetzungsaufgabe nicht mehr zulässig, aber die anderen Formen der Textbearbeitung (vgl. oben unter 3.) werden zulässig und sind einmal verbindlich. Für die zweigeteilte Aufgabe gilt der Grundsatz: 3:1 45-60 Wörter; 2:1 40-55 Wörter.

In der Phase der kontinuierlichen Lektüre ist eine Arbeit bzw. Klausur vom Typ „andere Formen der Textbearbeitung“ verbindlich, aber nicht mehr als zwei sind zulässig. Klassen-arbeiten werden spätestens ab EF,1 zweistündig geschrieben, das Bewertungsverhältnis bei einer zweigeteilten Aufgabe beträgt dann 3:1 70-100 Wörter bzw. 2:1 60-90 Wörter. Für beide Teile sind eine gesonderte Note auszuweisen, die zu einer Gesamtnote zusammenge-führt werden. Für die Sekundarstufe I entscheidet sich die Fachkonferenz für einen Bewer-tungsschlüssel von 3:1 bei der zweigeteilten Aufgabe.

Hinsichtlich der Korrektur wird auf die Vorgaben der KL SI 6 verwiesen. Besonders hervorgehoben wird hier, dass die Übersetzungsleistung in der Regel dann als ausreichend bewertet wird, wenn sie auf je 100 Wörter nicht mehr als 12 Fehler enthält. Bei verfehlten Stellen oder Lücken wird pro fünf Wörter ein Doppelfehler angerechnet. Vokabel-, Numerus- und Tempusfehler sollten in der Regel als ½ Fehler bewertet werden, wenn sie nicht sinnentstellend sind. Dies sollte jedoch nicht für die Klassen 6 und 7 gelten und auch dann nicht, wenn ein bestimmtes Tempus grammatisches Hauptthema der Lektion(en) ist, auf die sich die Arbeit bezieht. Im Übrigen werden die Bestimmungen der KL SI 6 unmodifiziert übernommen.

Ob die Negativ- oder Positivkorrektur angewendet wird, bleibt jeder Lehrkraft überlassen. Im Aufgabenteil bietet sich jedoch die Positivkorrektur an. Das Prinzip der Vergleichbarkeit muss in jedem Fall beachtet werden.

Hinsichtlich der Klausuren in der Jahrgangsstufe EF sind folgende Abweichungen gemäß KL für die S II GY/GE Latein, 43-45 zu benennen: Die Klausuren bestehen aus zwei Teilen: der Übersetzung eines unbekannten lateinischen Originaltextes und einer aufgabengelenkten Interpretation dieses Textes; die Übersetzungsleistung wird in der Regel dann als ausreichend bewertet, wenn sie auf je 100 Wörter nicht mehr als 10 Fehler enthält. Die Überset-zungsleistung und die Interpretationsleistung werden in der Regel in einem Verhältnis von zwei zu eins gewichtet.

 Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht / Sonstige Mitarbeit“ werden bei den unterschiedlichen Formen der selbständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, bei Beiträgen zum Unterricht und bei von der Lehrkraft abgerufenen Leistungsnachweisen die Maßstäbe von Qualität, Quantität und Kontinuität zugrunde gelegt. Für eine gute Note im Schulhalbjahr müssen alle drei Kriterien erfüllt sein. Wegen des zukünftig weitgehenden Verzichts auf schriftliche Hausaufgaben fließt der Grad der selbständigen Arbeit und deren Qualität in die Note für die sonstige Mitarbeit ein; aber auch die regelmäßige Erledigung der verbleibenden häuslichen Arbeit wie das Vokabel- und Formenlernen wird in dieses Beurteilungsschema einbezogen; dreimaliges Versäumen von Hausaufgaben führt zu einer entsprechenden Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Schriftliche Kontrollen des Lernfortschritts im Bereich von Wortschatz und Grammatik schlagen mit einem Prozentsatz von 10% zu Buche.